AGB´S FERIENANLAGE ZUM WILDBACH


  • Mietvertrag
  • 1. Der Mietvertrag (Buchungsbestätigung) zwischen dem Leistungsnehmer (Gast) und der Ferienanlage ist rechtsgültig vereinbart, sobald das Zimmer/Ferienwohnungen oder der Funktionsraum von der Ferienanlage schriftlich zugesagt ist, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, von der Ferienanlage bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages.

  • Übernachtungspreise
  • 2. Übernachtungspreise und sonstige Leistungspreise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Preisliste bzw. nach individuellen schriftlichen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Mehrwertsteuer. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Sofern der Aufenthalt des Gastes kurtaxenpflichtig ist ist diese Abgabe entsprechend der kommunalen Vorschriften vor Ort vom Gast separat zu entrichten. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Leistungsbereitstellung 6 Monate, so ist die Ferienanlage berechtigt, angemessene Änderungen ohne vorherige Ankündigungen, höchstens jedoch um 10%, vorzunehmen.

  • Rechnung oder Anzahlung
  • 3. Jede Rechnung oder Anzahlung der Ferienanlage ist, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind, mit Zugang sofort, ohne jeden Abzug und in bar bzw. EC oder Überweisung zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt die Ferienanlage alle weiteren oder zukünftigen Leistungen für Leistungsnehmer einzustellen. Die Ferienanlage ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Leistungsnehmers in der Ferienanlage aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

  • Reservierte Zimmer/Ferienwohnungen
  • 4. Reservierte Zimmer/Ferienwohnungen stehen dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich die Ferienanlage das Recht vor, bestellte Einheiten nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer/Ferienwohnungen.

  • Leistungsnehmer
  • 5. Der Leistungsnehmer kann Um- bzw. Abbestellungen (Storno) von reservierten Zimmer/Ferienwohnungen sowie Arrangements nur schriftlich vornehmen. Die Ferienanlage kann sofern keine anderslautende Individualvereinbarung, z. B. bei Vermittlung des Mietvertrages (Buchungsbestätigung) durch Dritte, getroffen wurde, seinen
    Anspruch sowohl in konkreter Höhe als auch wie nachstehend unter Anrechnung
    ersparter Aufwendungen pauschalisiert geltend machen.
    bei Storno bis zum 10. Tag vor vereinbartem Anreisetag: kostenfreies Storno
    bei Storno bis zum 4. Tag vor vereinbartem Anreisetag: 50% des Leistungspreises (Logis & Arrangement)
    bei Storno ab dem 3. Tag vor vereinbartem Anreisetag: 80% des Leistungspreises (Logis & Arrangement)

  • Vertrag
  • 6. Ferner ist die Ferienanlage berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten,

    a) höhere Gewalt oder andere von der Ferienanlage nicht zu vertretene Umstellung des Vertrages unmöglich machen

    b) die Ferienanlage begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Ferienanlage in der Öffentlichkeit gefährden kann. Die Ferienanlage hat den Leistungsnehmer von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Leistungsnehmers auf Schadenersatz. Ort ist der Sitz der Ferienanlage. Als Gerichtsstand wird ausdrücklich Schierke vereinbart.

  • Unwirksamkeit
  • 7. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages (Buchungsbestätigung) oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die ihr möglichst nah kommende gesetzliche Regelung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Rechts.

1. Der Mietvertrag (Buchungsbestätigung) zwischen dem Leistungsnehmer (Gast) und der Ferienanlage ist rechtsgültig vereinbart, sobald das Zimmer/Ferienwohnungen oder der Funktionsraum von der Ferienanlage schriftlich zugesagt ist, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, von der Ferienanlage bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages.

2. Übernachtungspreise und sonstige Leistungspreise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Preisliste bzw. nach individuellen schriftlichen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Mehrwertsteuer. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Sofern der Aufenthalt des Gastes kurtaxenpflichtig ist ist diese Abgabe entsprechend der kommunalen Vorschriften vor Ort vom Gast separat zu entrichten. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Leistungsbereitstellung 6 Monate, so ist die Ferienanlage berechtigt, angemessene Änderungen ohne vorherige Ankündigungen, höchstens jedoch um 10%, vorzunehmen.

3. Jede Rechnung oder Anzahlung der Ferienanlage ist, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind, mit Zugang sofort, ohne jeden Abzug und in bar bzw. EC oder Überweisung zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt die Ferienanlage alle weiteren oder zukünftigen Leistungen für Leistungsnehmer einzustellen. Die Ferienanlage ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Leistungsnehmers in der Ferienanlage aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

4. Reservierte Zimmer/Ferienwohnungen stehen dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich die Ferienanlage das Recht vor, bestellte Einheiten nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer/Ferienwohnungen.

5. Der Leistungsnehmer kann Um- bzw. Abbestellungen (Storno) von reservierten Zimmer/Ferienwohnungen sowie Arrangements nur schriftlich vornehmen. Die Ferienanlage kann sofern keine anderslautende Individualvereinbarung, z. B. bei Vermittlung des Mietvertrages (Buchungsbestätigung) durch Dritte, getroffen wurde, seinen
Anspruch sowohl in konkreter Höhe als auch wie nachstehend unter Anrechnung
ersparter Aufwendungen pauschalisiert geltend machen.
bei Storno bis zum 10. Tag vor vereinbartem Anreisetag: kostenfreies Storno
bei Storno bis zum 4. Tag vor vereinbartem Anreisetag: 50% des Leistungspreises (Logis & Arrangement)
bei Storno ab dem 3. Tag vor vereinbartem Anreisetag: 80% des Leistungspreises (Logis & Arrangement)

6. Ferner ist die Ferienanlage berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten,

a) höhere Gewalt oder andere von der Ferienanlage nicht zu vertretene Umstellung des Vertrages unmöglich machen

b) die Ferienanlage begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Ferienanlage in der Öffentlichkeit gefährden kann. Die Ferienanlage hat den Leistungsnehmer von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Leistungsnehmers auf Schadenersatz. Ort ist der Sitz der Ferienanlage. Als Gerichtsstand wird ausdrücklich Schierke vereinbart.

7. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages (Buchungsbestätigung) oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die ihr möglichst nah kommende gesetzliche Regelung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Rechts.

                         

☰ MENÜ